Zusammenbruch des ärztlichen Notdienstes verhindern
Das Bundessozialgericht hat am 24. Oktober 2023 geurteilt, dass die sogenannten Pool-Ärzte, die bisher auf selbständiger Basis gearbeitet haben, der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Daraufhin hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Pool-Ärzte im Bereitschaftsdienst der Notfallpraxen beendet.