B 10 Enzweihingen: Konsequenzen einer negativen Hauptsache-Entscheidung des VGH BW
Der Ludwigsburger Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger hat in einem Brief an den Parl. Staatssekretär Oliver Luksic das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) um eine Einschätzung zu einem möglichen negativen Ausgang des Hauptsache-Verfahrens gegen die Planfeststellung der B10-Verlegung Enzweihingen gebeten.
„Es ist gut, dass sich Bund und Land auch in dieser Antwort aus dem BMDV zur Realisierung der Ortsumgehung Enzweihingen bekennen und das BMDV unterstreicht, dass die Planungen der derzeitigen Antragstrasse aus fachlicher Sicht abgewogen und nachvollziehbar sind. Die von Staatssekretär Luksic dargestellten Verfahrensverbesserungen nach der Eilentscheidung des VGH sind zu begrüßen und machen Hoffnung auf eine andere Entscheidung in der Hauptsache.
Eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung ist das letzte, was die Enzweihinger nun brauchen. Noch schlechter wäre allerdings das Aus für die Planungen, denn dies würde auf absehbare Zeit eine Verlängerung des Status quo mit Staus und Belastungen für alle Anwohner und Pendler bedeuten. Sollte der VGH im Hauptsacheverfahren die Eilentscheidung bestätigen, scheint auch auf Basis der Einschätzung des BMDV und aufgrund der Bedeutung eines solchen Urteils für ähnliche Verfahren eine Überprüfung des Urteils vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof sinnvoll und notwendig.“