Steffen Bilger (CDU) mit 95,5% zum Obmann der Arbeitsgruppe „Verkehr und digitale Infrastruktur“ gewählt

Der CDU-Abgeordnete des Wahlkreises Ludwigsburg, Steffen Bilger, wird auch im 19. Deutschen Bundestag als ordentliches Mitglied im Verkehrsausschuss tätig sein. Damit gehört er bereits zum dritten Mal in Folge diesem wichtigen Gremium an, in dem die Sach- und Detailarbeit in allen Fragen der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik der nächsten Jahre stattfindet.

Die zugehörige Arbeitsgruppe „Verkehr und digitale Infrastruktur“ innerhalb der CDU/CSU-Fraktion wird Steffen Bilger in der neuen Legislaturperiode zudem als Obmann und stellvertretender AG-Vorsitzender vertreten. Hierzu wurde er von den Fraktionsmitgliedern mit 95,5% der Stimmen gewählt. Obleute sind die Hauptansprechpartner der Ausschüsse in ihrer jeweiligen Fraktionsführung. Innerhalb der Ausschusssitzungen bestimmen sie den Kurs der Fraktion entscheidend mit, formulieren deren Interessen und bringen gegebenenfalls festgefahrene Verfahren wieder in Gang. Für die Fraktionen sind die Obleute Mittler der Ausschussarbeit, weil sie einen guten Überblick über den Stand der Detailarbeit in ihrem Ausschuss haben.

Zuletzt war Steffen Bilger innerhalb des Ausschusses als Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für alternative Antriebe (einschließlich der Elektromobilität) und Zukunftsfragen der Mobilität wie beispielsweise Autonomes Fahren und Carsharing zuständig. „Bislang sind die neuen Berichterstatterthemen noch nicht verteilt. Ich gehe aber davon aus, dass ich mich bei meiner Arbeit im Verkehrsausschuss auch weiterhin mit diesen spannenden und wichtigen Themen beschäftigen darf. Auch in meiner neuen Funktion als Obmann und stellvertretender AG-Vorsitzender werde ich mich auch für die Zukunftsthemen der Mobilität stark machen und hoffe, hier einiges bewegen zu können“, so Bilger.

Zudem wird Steffen Bilger im 19. Deutschen Bundestag auch erneut dem Vermittlungsausschuss und dem gemeinsamen Ausschuss angehören. Der Vermittlungsausschuss wird immer dann zur Konsensfindung zusammengerufen, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Der Gemeinsame Ausschuss wird auch Notparlament genannt und tritt nur im Verteidigungsfall zusammen.

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