Bundesverkehrsministerium (BMVI) erteilt Gesehenvermerk für die Temporäre Seitenstreifenfreigabe auf der A 81
Das BMVI hat am Mittwoch den Gesehenvermerk für die temporäre Seitenstreifenfreigabe auf dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Ludwigsburg-Nord und der Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen an das Land Baden-Württemberg übermittelt. Das Land kann nun das Planfeststellungsverfahren für die baulichen Maßnahmen der Seitenstreifenfreigabe einleiten.
Steffen Bilger dazu: „Dies ist eine sehr gute Nachricht für alle Menschen in unserer Region. Viele Autofahrer und Pendler sind tagtäglich von den Staus auf diesem vielbefahrenen Streckenabschnitt betroffen und auch die Anwohner leiden unter den staubedingten Ausweichverkehren und den daraus resultierenden Belastungen durch Lärm und Abgase.“
Bevor der vorgesehene Ausbau auf acht Fahrstreifen realisiert werden kann, der im „weiteren Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplanes vorgesehen ist, soll eine schnelle Verbesserung der Situation durch eine temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) erreicht werden. Darauf hatten sich die betroffenen Städte, der Landkreis und der bisherige Verkehrsminister Dobrindt seinerzeit verständigt.
Seit diesen Absprachen war aber viel Zeit verstrichen und die erforderlichen Unterlagen des Landes wurden erst im September letzten Jahres beim Bund eingereicht. Erst vor kurzem hatte sich Steffen Bilger deshalb bei Bundesverkehrsminister Schmidt für eine schnelle Bearbeitung und Erteilung des Gesehenvermerks eingesetzt. „Das Bundesverkehrsministerium hat Wort gehalten und sogar weniger als die in Aussicht gestellten sechs Monate Bearbeitungszeit für die Prüfung der Unterlagen benötigt. Das ist sehr wichtig, damit der Zeitplan eingehalten werden kann, auf den sich Land, Kommunen und Interessensgemeinschaft erst kürzlich verständigt haben.“
Der Plan sieht vor, dass die Verfahren und Planungen bis 2020 abgeschlossen sind und bis zum Jahr 2022 die Seitenstreifen als Fahrspuren ausgebaut werden.