Bürgergeld-Kompromiss: Union bewahrt “Fordern und Fördern”

Die Ampel-Koalition beabsichtigte mit dem Bürgergeld in der ursprünglichen Form eine Abkehr des jahrelang bewährten arbeitsmarkpolitischen Prinzips des “Fordern und Förderns”. Da das im Bundestag von SPD, Grüne und FDP beschlossene Gesetz im Bundesrat nicht mehrheitsfähig war, aber einer Zustimmung bedarf, kam es zu den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss.

Im Vermittlungsausschuss konnte die Union zahlreiche Nachbesserungen am sogenannten Bürgergeld erreichen. Der Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger bewertet das positiv: “In den Verhandlungen ist es CDU/CSU gelungen, den Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen zu verhindern. Der Union ist die Wahrung des Grundsatzes des “Fordern und Förderns” zu verdanken. Gerade in Zeiten des akuten Fachkräftemangels und fast 2 Millionen unbesetzter Arbeitsstellen in Deutschland wäre das von der Ampel beabsichtigte Modell ein Fehler.”

In den Verhandlungen kam es zu mehreren Änderungen: Wer arbeiten kann, sich aber der Arbeitssuche verweigert, kann weiterhin vom ersten Tag an mit Sanktionen belegt werden, die Vermögensfreigrenzen wurden im Vergleich zu den Ampel-Plänen deutlich reduziert. Auch die Höhe der ausgezahlten Leistungen wird angepasst.

Dies befürwortet der Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger: “Aufgrund der inflationsbedingt gestiegenen Lebenshaltungskosten ist die stets auch von der Union geforderte Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung nach wie vor richtig. Daraus aber die Notwendigkeit eines grundlegenden arbeitsmarkpolitischen Systemwechsels abzuleiten, ist nicht angebracht. Angesichts der vielen offenen Stellen muss die Ampel stattdessen die Frage, wie Menschen schneller in Arbeit gebracht werden können, endlich zur Chefsache machen.”

Facebook
X (Twitter)
YouTube
LinkedIn
Instagram
Tiktok