Baubeginn der Ortsumfahrung B10 Enzweihingen verzögert sich
Seit Jahrzehnten in der Diskussion, im sogenannten vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans in der höchsten Kategorie verankert, durch die Bürgerbefragung der Enzweihinger im Jahr 2013 bestätigt und seit Mai vergangenen Jahres mit einem Planfeststellungsbeschluss versehen: langsam und seit vielen Jahren geht es voran mit der Umsetzung der B10-Ortsumfahrung Enzweihingen. Wie der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Ludwigsburg, Steffen Bilger, nun vom Regierungspräsidium Stuttgart auf Nachfrage erfuhr, wird es allerdings auch weiter noch einige Zeit dauern. Auch wenn die Baumaßnahme vom Bund bezahlt wird und es sich um eine Bundesstraße handelt, liegt die Planung in der Hand des Landes bzw. des Regierungspräsidiums. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums ist mit dem Baubeginn frühestens 2025 zu rechnen.
Das langwierige Verfahren bei der Ortsumfahrung Enzweihingen bis zum Baustart zeigt, dass in Deutschland noch viel passieren muss bei der Beschleunigung von Planung und Infrastrukturbau.
Steffen Bilger MdB
Nach jahrzehntelanger Vorgeschichte startete 2017 das Planfeststellungsverfahren, das nach vier Jahren zum Abschluss kam. Nun verzögern Klagen den Baubeginn. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums hat die Behörde noch im November und Dezember 2021 zu allen Verfahren dem Verwaltungsgericht Mannheim gegenüber Stellung bezogen. Seitdem wartet das Regierungspräsidium auf eine Rückmeldung des Gerichts. Das Regierungspräsidium beklagt, dass es aufgrund der „großen Auslastung der Gerichte“ erfahrungsgemäß schon bis zu einem Jahr dauern kann, bis überhaupt eine Rückmeldung des Gerichts eingeht.
Unabhängig von den anhängigen Verfahren werde die Ausführung der Baumaßnahme aber weiter vorbereitet, um nach Bestandskraft der Planfeststellung möglichst zügig mit dem Bau und der Umsetzung der Ortsumfahrung zu beginnen. Nach der Auskunft des Regierungspräsidiums zählen hierzu im Besonderen die Beauftragung der Ausführungsplanung, die Prüfung der Umsetzung reversibler, vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen auf bereits erworbenen Flächen sowie die Fortführung der Grunderwerbsverhandlungen mit den wesentlich Betroffenen.
Steffen Bilger: „Das Regierungspräsidium sollte wirklich alles tun, was jetzt schon möglich ist, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Die Bundesregierung muss auch zukünftig ausreichend Haushaltsmittel für Infrastruktur-Investitionen bereitstellen. Dann bin ich zuversichtlich, dass diese fast unendliche Geschichte doch noch zu einem guten Abschluss kommt.“