Unterstützung der Klinken im Rahmen der Corona-Krise und weitere Maßnahmen
Nach Kritik der Landräte aus der Region Stuttgart weist der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Ludwigsburg, Steffen Bilger MdB, darauf hin, dass viele Anliegen der Landkreise bereits von der Bundesregierung aufgegriffen wurden. Mit dem „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ sollen die Kliniken dabei unterstützt werden, die Versorgungskapazitäten bereitzustellen, die zur Behandlung einer stetig zunehmenden Anzahl von Patienten in Folge des Coronavirus SARS-CoV-2 notwendig sind.
Die Krankenhäuser erhalten auf Grundlage des Gesetzes zeitnah einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten freizuhalten, die mit dem Coronavirus infiziert sind. Zusätzlich erhalten die Krankenhäuser einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen. Das Land Baden-Württemberg finanziert kurzfristig weitere erforderliche Investitionskosten.
Steffen Bilger: „Die Corona-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem vor riesige Herausforderungen. Zwar gibt es erfolgreiche Entwicklungen bei den Infektionszahlen es ist aber von einer zunehmenden Inanspruchnahme der ambulanten und besonders der stationären Versorgung auszugehen. Mit allen Mitteln wollen wir tragische Szenarien vermeiden, wie wir sie derzeit etwa in Frankreich, Italien oder Spanien sehen.“ Die Bewältigung des Coronavirus hat große finanzielle Folgen, insbesondere für die Krankenhäuser. Deswegen wurde diesen zugesichert, dass durch die Pandemie entstandene wirtschaftliche Folgen ausgeglichen werden: Kein Krankenhaus soll aufgrund der notwendigen Maßnahmen ins Defizit kommen.
Darüber hinaus hat Bundesgesundheitsminister Spahn bereits Maßnahmen ergriffen, die zu mehr Flexibilität und Bürokratieabbau führen. Durch die angepassten Regelungen zur Notaufnahme bei der zu erwartenden hohen Anzahl von akut behandlungsbedürftigen Patienten über den befristeten Wegfall von Dokumentationspflichten und Qualitätssicherungsanforderungen bis hin zu einem situationsgerechtem Entlassmanagement wird die Bürokratie auf ein unabdingbares Minimum reduziert und mehr Handlungsspielraum in Krankenhäusern ermöglicht.
Der Bund hat angesichts der besonderen Lage entschieden, ergänzend zur bisherigen Beschaffungsmaßnahmen zentral gesteuert Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), insbesondere Schutzmasken und -kittel, Desinfektionsmittel sowie Beatmungsgeräte zu beschaffen.
Die Bundesregierung organisiert zurzeit zum Schutz gegen Corona-Infektionen eine schnelle Großlieferung von Schutzausstattung für das medizinische Personal. Allein vergangene Woche wurden 40 Millionen Schutzmasken nach Deutschland geliefert.
Bilger: „Es war wichtig, dass das Krankenhausentlastungsgesetz nach dem Gesetzentwurf nochmals angepasst worden ist. Die geäußerten Bedenken der Krankenhäuser und Landräte wurden ernst genommen. Im revidierten Krankenhausentlastungsgesetz wurden dabei mehrere der geforderten Maßnahmen berücksichtigt. Gleichzeitig geht das Bundesgesundheitsministerium neue Wege, um die Beschaffung von Schutzausrüstung sicherzustellen und die inländische Produktion zu stärken.
In den kommenden Monaten werden wir weitere gesetzliche Anpassungen für das Gesundheitswesen vornehmen, um angemessen auf die Corona-Pandemie reagieren zu können. Die Bewältigung der Corona-Krise bedeutet einen Kraftakt für uns alle. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, braucht es in den kommenden Wochen ein gemeinsames Handeln aller. Die Themen Ausrüstung und Materialbeschaffung haben dabei absolute Priorität.
Mein Dank gilt allen Verantwortlichen in unserem Gesundheitssystem. Von den Klinikleitungen bis hin zu jedem einzelnen Mitarbeiter wird hier zurzeit Herausragendes geleistet.“