Steffen Bilger MdB begrüßt im Bundestag beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag, 14. März 2019, in zweiter und dritter Lesung ein von der Bundesregierung eingebrachtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Ludwigsburg und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger (CDU), begrüßt das neue Gesetz, da es unverhältnismäßige Fahrverbote verhindert und zugleich Rechtssicherheit bei Hardware-Nachrüstungen schafft.

„Für die Bürger in Ludwigsburg ist die Gesetzesänderung eine sehr gute Nachricht, denn sie ist ein entscheidender Schritt, um unverhältnismäßige Fahrverbote zu verhindern.“

Mit den Gesetzesänderungen wurde vereinbart, dass Fahrverbote – in Fällen geringer Grenzwertüberschreitungen von 50 μg/m³ Luft im Jahresmittel – in der Regel nicht mehr erforderlich sind. Der in Ludwigsburg gemessene Wert liegt nur knapp über diesem Grenzwert. Es ist davon auszugehen, dass der Wert bald unter 50 sinkt. Damit sind durch diese Gesetzesänderung Fahrverbote in Ludwigsburg ausgeschlossen. Hinzu kommt die Überprüfung der Ludwigsburger Messstelle, nachdem es erhebliche Zweifel an der Repräsentativität der ermittelten Werte gibt. Die Ergebnisse der Messstellenüberprüfung werden noch im April erwartet.

Um den vorgeschriebenen Grenzwert bei geringfügigen Überschreitungen zu erreichen, stehen den Kommunen bereits 1,5 Milliarden Euro aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ zur Verfügung. Ludwigsburg profitiert stark von diesen Fördermitteln.

Zudem stellt das Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes klar, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bundesweit einheitlich bestimmte Fahrzeuge von derartigen Verkehrsverboten ausgenommen sind. Dies betrifft Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge, die weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro 6-Fahrzeuge. Durch diese Regelung wird die erforderliche Rechtssicherheit auch für Fahrzeughalter geschaffen, deren Fahrzeug mit einer geeigneten Hardware nachgerüstet wird.

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