Auswirkungen des KHVVG auf das RKH Klinikum Ludwigsburg

Am 17. Oktober 2024 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Regierung das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Der Ludwigsburger Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger äußert sich besorgt über die weitreichenden Folgen dieses Gesetzes für das RKH Klinikum Ludwigsburg, das eine zentrale Rolle in der medizinischen Versorgung der Region spielt.

Bei einem Besuch in der Ludwigsburger Kinderklinik verschaffte sich Steffen Bilger MdB gemeinsam mit dem Ärztlichen Direktor, Prof. Dr. Jochen Meyburg, dem Oberarzt der Kinderchirurgie, Dr. Hartwig Sauter, und der Bereichsleitung der Pflege, Silke Herrmann, einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation.

Ein zentrales Problem des KHVVG für die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Ludwigsburg ist die Einführung neuer Mindestmengen für die Behandlung von Frühgeborenen. Zukünftig müssen Perinatalzentren mit Level-1-Status, sogenannte Frühchen-Stationen, jährlich mindestens 25 Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm versorgen, um die notwendige Finanzierung durch die Krankenkassen sicherzustellen. Bislang lag diese Mindestanzahl bei 14. Im Jahr 2023 verzeichnete das RKH Klinikum Ludwigsburg 29 Geburten von Frühgeborenen unter 1.250 Gramm, was nur knapp über der geforderten Mindestanzahl liegt.

„Die Sorge ist groß, dass aufgrund sinkender Geburtenraten in Baden-Württemberg und verbesserter Risikobetreuung diese Mindestanzahl künftig nicht mehr erreicht werden kann. Ein Verlust des Level-1-Status würde für schwangere Frauen und ihre Frühgeborenen bedeuten, dass sie weite Anfahrtswege zu anderen Zentren auf sich nehmen müssen. Dies stellt nicht nur eine enorme Belastung für die betroffenen Familien dar, sondern birgt auch ernsthafte gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind“, so Steffen Bilger MdB.

Darüber hinaus könnte die Kinderchirurgie im RKH Klinikum durch die neuen Regelungen des KHVVG stark gefährdet werden. Im Gespräch mit Dr. Sauter wurde deutlich, dass die Personalvorgaben nicht nur unrealistisch, sondern auch potenziell schädlich sind. Hochqualifiziertes Personal könnte abwandern, wenn die Vorgaben nicht angepasst werden.

„Wir brauchen vor Ort maßgeschneiderte Lösungen statt allgemeiner Spezialisierungsrichtlinien aus Berlin. Eine Krankenhausreform ist zweifellos notwendig, doch das KHVVG könnte ein Gesetz der verpassten Chancen werden, wenn die Bedenken und Herausforderungen der Fachleute vor Ort unberücksichtigt bleiben. Ich habe dies auch in einem Schreiben an Bundesminister Karl Lauterbach deutlich gemacht“, betont Bilger.

„Zudem rufe ich die Länder dazu auf, es den Bundesländern wie Baden-Württemberg gleich zu tun und am 22. November 2024 im Bundesrat dem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen. Die angestoßene Reform könnte zu einer gefährlichen Verschlechterung der medizinischen Versorgung vor Ort führen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete.

„Wir müssen alles daransetzen, die hervorragende Arbeit, die in unseren Kliniken wie dem RKH Klinikum geleistet wird, zu erhalten. Bei meinem Besuch in der Ludwigsburger Kinderklinik und der Besichtigung der Frühchen-Station zeigte deutlich, welche herausragende Arbeit hier geleistet wird und mit welcher Überzeugung das Klinikpersonal für seine Patienten einsteht. Die bisherige Gesundheitspolitik darf nicht zulasten der Versorgung von Müttern und den kleinsten Patienten in unserer Gesellschaft gehen“, so Steffen Bilger MdB abschließend.

Bildnachweis: CDU / Gabriela Petrenciuc

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