BVerfG erklärt die Wahlrechtsreform der Ampel für teilweise verfassungswidrig

Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht erneut ein Gesetzesvorhaben der aktuellen Bundesregierung gestoppt. Im März 2023 hatte die Ampel mit ihrer Mehrheit gegen die Minderheit ein Wahlrecht im Deutschen Bundestag durchgedrückt. Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, darunter auch der Ludwigsburger Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger, hatten dagegen vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt und nun teilweise recht bekommen.

Steffen Bilger erklärt hierzu: „Erneut hat das Verfassungsgericht die Ampel bei einem fragwürdigen Gesetzesvorhaben stoppen müssen. Die Abschaffung der Grundmandats-Klausel ist verfassungswidrig. Ungeachtet der verfassungsrechtlichen Bewertung bleibt aber der zweite schwere Eingriff: Die sogenannte „Kappung“ von gewonnenen Direktmandaten. Auch damit bricht die Ampel die demokratische Gepflogenheit, grundlegende Wahlregeln miteinander statt gegeneinander zu setzen. Erster Verlierer dabei sind die Wähler: Sie befassen sich mit der Wahl in ihrem Wahlkreis und den Kandidaten der Parteien, besuchen Podiumsdiskussionen, geben ihre Erststimme ab – und dann kann es sein, dass ihre Stimme völlig unter den Tisch fällt. Wer im Wahlkreis gewählt wird, kommt deshalb noch lange nicht in den Bundestag. Es kann sein, dass dann gar niemand aus diesem Wahlkreis in den Bundestag kommt. Mit der Ampel-Reform wird direkte Demokratie beschädigt und Wahlkreis-Abgeordnete werden geschwächt: Bisher sah der Regelfall gleich viele Wahlkreis-Abgeordnete wie über die Parteiliste gewählte Abgeordnete vor. Die Ampel geht nun schon im Regelfall von 331 über Parteilisten gewählte Abgeordnete gegenüber 299 Direktabgeordneten aus. Die Wahlkreisabgeordneten können durch Kappung weiter reduziert werden, die Zahl der über Liste gewählten Abgeordneten kann sich noch erhöhen. Aktuell gehen Prognosen davon aus, dass etwa jeder 10. Wahlkreis seinen direkt gewählten Abgeordneten verlieren wird. So ein Wahlrecht versteht niemand und eine Missachtung des Wählerwillens in den Wahlkreisen verstärkt die bestehende Vertrauenskrise.

Klar ist: Auch die CDU/CSU vertritt die Auffassung, dass der Bundestag kleiner werden muss. Daher haben wir in der letzten Großen Koalition eine verfassungskonforme Wahlrechtsreform beschlossen, die zu einer Verkleinerung des Bundestags geführt hätte. Ohne die Wahlrechtsänderung der Ampel wäre ab der Bundestagswahl 2025 die Zahl der Wahlkreise auf 280 verringert worden, was zu weniger Ausgleichsmandaten und einem deutlich kleineren Parlament geführt hätte. Die Ampel ist der Versuchung erlegen, ein Wahlrecht zu schmieden, das nur zum Vorteil der Ampel-Parteien ist. Dabei darf es nicht bleiben. Deshalb setzen wir jetzt auf neue Offenheit für parteiübergreifende Gespräche bei den Ampelfraktionen.“

Verwundert zeigt sich der Abgeordnete auch über die Begleiterscheinungen der Verkündung des Urteils: „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes ist an sich zunächst eine weitere Klatsche für die Ampel-Regierung. Peinlich ist aber auch, dass das Urteil bereits gestern Abend im Internet abrufbar war. Das Bundesverfassungsgericht muss sicherstellen, dass solche Fehler nicht mehr passieren.”

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