Bundesverkehrsministerium verbietet Nachrüstung von Soundgeneratoren – „Ein wichtiger Schritt für mehr Schutz vor Verkehrslärm“
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat die Nachrüstung von sogenannten Soundgeneratoren bei Kraftfahrzeugen untersagt. Eine Zulassung solcher Bauteile ist nun unmöglich. Ausgenommen sind nur akustische Warnsysteme für Elektroautos. Damit reagiert das BMVI auf die zunehmenden Beschwerden von Anwohnern und Passanten, die sich von einzelnen Verkehrsteilnehmern mit besonders lauten Fahrzeugen gestört fühlen.
Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär im BMVI, dazu: „Wir arbeiten seit vielen Jahren daran, Verkehrslärm zu senken – mit Erfolg. Einzelne Verkehrsteilnehmer fallen aber immer wieder durch extrem laute Sportwagen oder Motorräder auf, um Ihre Fahrzeuge in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Viele Menschen, auch aus meinem Wahlkreis Ludwigsburg, fühlen sich dadurch gestört und haben sich in der Vergangenheit mit diesem Thema an mich gewandt.“
Nicht selten sind Fahrzeuge auch serienmäßig mit Soundgeneratoren oder Klappenauspüffe ausgestattet. Diese werden oft durch eine neue Steuerung gezielt so verändert, dass sich die Geräuschemissionen erhöhen. Auch solche Modifikationen sind in Zukunft unzulässig.
„Mit den neuen Regelungen werden wir diese Auswüchse in Zukunft unterbinden“, so Steffen Bilger weiter. „Die Tür für solche Nachrüstungen ist jetzt zu. Damit wird es in Zukunft deutlich leiser und wir helfen gezielt betroffenen Anwohnern und Bürgern. Wichtig ist es jetzt auch, dass die Städte und die Polizei gemeinsam die Kontrollen verstärken.“