Steffen Bilger MdB begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten

Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, wonach Dieselfahrverbote bei absehbarer Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte unverhältnismäßig sind, sieht sich der Ludwigsburger Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger in seiner Auffassung bestätigt, wonach die Stadt Ludwigsburg nicht von Fahrverboten betroffen sein wird: „Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig klar, dass es auch in Ludwigsburg keine Fahrverbote geben wird. Das Gericht hat die Unverhältnismäßigkeit solcher Fahrverbote bei geringfügiger Überschreitung der Grenzwerte festgestellt. Entgegen der Kritik der Grünen oder der “Deutschen Umwelthilfe” wurde die Positionierung der Bundesregierung auch bei dieser Frage bestätigt. Ich freue mich für die betroffenen Kommunen und ihre Einwohner.“

Zudem, so Bilger, „hat ja mittlerweile auch die baden-württembergische Landesregierung festgestellt, dass die Ludwigsburger Messstelle Friedrichstraße nicht repräsentativ ist, weshalb ohnehin die Grundlage für ein Fahrverbot in Ludwigsburg gefehlt hätte.”

Steffen Bilger MdB unterstreicht auch die steten Bemühungen der Stadt Ludwigsburg zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte: „Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur haben wir stets die Auffassung vertreten, dass der Weg wie ihn Städte wie Ludwigsburg beschreiten, nämlich mit besserer Verkehrslenkung, Förderung alternativer Antriebe, Stärkung des ÖPNV und vielen weiteren Maßnahmen zur Luftreinhaltung, nicht zu Fahrverboten bei nur geringer Grenzwertüberschreitung führen wird.”

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