Die Rechte und Pflichten eines Bundestagsabgeordneten ergeben sich aus dem Grundgesetz und aus dem Abgeordnetenrecht.
Rechte der Abgeordneten
Bundestagsabgeordnete sind gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes „Repräsentant des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ und nur dem Gewissen unterworfen. Die Unabhängigkeit des Abgeordneten wird durch besondere Rechte betont, besonders in Artikel 46 des Grundgesetzes. Die Immunität bewahrt den Abgeordneten vor strafrechtlicher Verfolgung, die Indemnität schützt ihn davor, wegen Äußerungen oder Abstimmungen im Parlament gerichtlich oder dienstlich belangt zu werden.
Wie viel ein Abgeordneter dem Steuerzahler wert ist, beschäftigt das Parlament seit 1906. Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes spricht von einem Anspruch auf „eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Diese unkonkrete Aussage wird durch das Abgeordnetengesetz geregelt. Dort wird einem Bundestagsabgeordneten seit dem 1. Juli 2023 ein „Gehalt“ („Diät“ genannt) von 10.591,70 Euro zugesprochen. Zum Vergleich: dies ist in etwa so viel wie das Durchschnittsgehalt eines Fußballers in der 3. Liga. Die Diät ist voll steuerpflichtig. Ein 13. Monatsgehalt gibt es nicht. Diese Summen klingen nach viel Geld – und das sind sie auch. Man könnte es aber auch so sehen, dass es beim Gehalt auf die Arbeitsstunden ankommt. Wenn man eine realistische Arbeitsbelastung von im Schnitt weit über 12 Stunden pro Tag – an Berliner Sitzungstagen eher 15 Stunden – annimmt, ist es gar nicht mehr so viel. Außerdem soll die Abgeordneten-Diät auch Unabhängigkeit garantieren. Ursprünglich sollten die Diäten den Grundbezügen eines Richters an einem obersten Bundesgericht gleichen. Nachdem sie aber jahrelang um hunderte von Euro hinterhergehinkt sind, wurden sie Anfang 2014 angeglichen. Eine unabhängige Kommission hatte dies so vorgeschlagen.
Für uneingeweihte Ohren klingt es etwas merkwürdig, aber Abgeordnete bestimmen selbst, wie viel „Gehalt“ sie erhalten. Aber anders als es auf den ersten Blick aussieht, ist dies kein Wunsch des Parlaments – es wurde dazu „verdonnert“. Das Bundesverfassungsgericht hat 1975 Abgeordneten ausdrücklich verpflichtet, selbst – und „vor den Augen der Öffentlichkeit“ – über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen. Ebenfalls wurde durch das Gesetz eine jährliche Anpassung ab dem 1. Juli 2016 beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt orientieren sich die Diäten an dem vom Statistischen Bundesamt ermitteltem Nominallohnindex. Der Nominallohnindex misst die Entwicklung der Bruttolöhne. Um der Koppelung der Diäten an die Lohnentwicklung gerecht zu werden, beschlossen die Abgeordneten 2020, dass die Höhe der Diäten unverändert blieb. 2021 senkten die Abgeordneten erstmals in der Geschichte des Bundestags die Diäten (-0,7 Prozent).
Zudem erhält jeder Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von derzeit 4.725,48 Euro im Monat. Diese wird beispielsweise dazu verwendet, das Wahlkreisbüro, die Zweitwohnung in Berlin, Büromaterial des Wahlkreisbüros und die Kosten für dienstliche Autofahrten zu finanzieren.
Pflichten der Abgeordneten
Die Pflichten des Abgeordneten werden in der Verfassung nicht festgelegt. Sie ergeben sich aus der moralischen Verpflichtung, das Mandat nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle des ganzen Volkes auszuüben. Lediglich die Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT) verpflichtet ihn zur Teilnahme an den Arbeiten des Parlaments und zu ordnungsgemäßem Verhalten während der Sitzungen. Während der Sitzungswochen herrscht von Dienstag bis Freitag Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit ist täglich durch eine Unterschrift zu bestätigen. Bei verpassten Sitzungstagen und namentlichen Abstimmungen wird eine Strafzahlung in Höhe von bis zu 200 Euro fällig.
Wenn Sie sich mehr für dieses Thema interessieren, empfehle ich Ihnen das Grundgesetz und die Geschäftsordnung des Bundestages, die Sie hier finden.