Bilger schließt sich Normenkontrollklage an

Das von der Ampel-Koalition gegen die Opposition beschlossene Bundestagswahlrecht soll vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Steffen Bilger, der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Ludwigsburg, erklärt dazu: „Der Bundestag muss verkleinert werden – das sieht auch die Union so und hat dazu einen eigenen Vorschlag gemacht. Die Entwertung der Wahlkreisstimme und die Abschaffung der Grundmandatsklausel sind jedoch falsch und schaden unserer Demokratie.“

SPD, Grüne und FDP beschlossen das neue Wahlrecht am 17. März mit einer knappen Mehrheit. Erst vier Tage vor der entscheidenden Wahlrecht-Abstimmung legten die Ampel-Fraktionen einen stark veränderten Vorschlag vor. Innerhalb weniger Tage erfolgte der Beschluss der Koalition, obwohl neben der schon zuvor strittigen „Kappung“ von Direktmandaten nun noch eine weitere fundamentale Änderung zu Ungunsten der Opposition und insbesondere der Union hinzugefügt wurde: die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Weder die Wahlrechtskommission des Bundestages, Rechtsexperten noch die Allgemeinheit waren in der Lage, vor der Abstimmung den Vorschlag fundiert einzusehen und zu kommentieren.

Steffen Bilger: „Die Ampel-Fraktionen haben einseitig und gegen die Opposition das Wahlrecht geändert. Dabei handelt es sich um die umfassendste Änderung des Wahlrechts in der Geschichte der Bundesrepublik. So etwas macht man nicht gegen die Opposition. Wahlrechtsreformen sollten im größtmöglichen Konsens beschlossen worden. Die Ampel politisiert hingegen das Wahlrecht. Eine Überprüfung in Karlsruhe ist dringend geboten.“

Für ein abstraktes Normenkontrollverfahren sind die Unterschriften eines Viertels der Bundestagsabgeordneten oder die Klage eines Bundeslandes erforderlich. Neben der CDU/CSU will auch die Linkspartei vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Steffen Bilger hat seine Unterschrift für das Normenkontrollverfahren vor allem wegen der zwei gravierendsten Änderungen des Wahlrechts geleistet „Das Prinzip des Wahlkreisabgeordneten soll begraben werden, denn der oder die vom Volk direkt Gewählte kommt möglicherweise gar nicht in den Bundestag. Die Erststimme der Bürger im Wahlkreis wird dann wertlos.“ Die Folge sei, dass der Wahlkreis entweder gar nicht in Berlin oder zufällig von jemand anderem von einer Parteiliste vertreten sei. Und vor allem widerspräche es dem Grundprinzip einer Wahl, nämlich, dass diejenige Person gewählt ist, die eben eine Wahl gewinnt, unterstreicht Steffen Bilger.

„Wenn eine Gemeinde für Fördermittel kämpft, ein Unternehmen um Wirtschaftshilfen, auch wenn Bürger ganz individuelle Anliegen haben, ist meist der örtliche Bundestagsabgeordnete der erste Ansprechpartner. Den Abgeordneten tut die Verwurzelung im Wahlkreis gut. Wenn die Erststimme entwertet wird, wird das Wahlrecht stärker zu einem Funktionärswahlrecht.“ so Steffen Bilger.

Auch die zweite gravierende Änderung des Wahlrechts bringt einschneidende Änderungen mit sich: die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Denn nun erhält eine Partei nur noch dann Mandate im Bundestag, wenn sie nach dem Zweitstimmenergebnis bundesweit mehr als 5 % der Stimmen erreicht. Die Zahl der direkt gewonnenen Wahlkreise spielt dabei keine Rolle mehr, wenn sie also bundesweit unter 5% der Zweitstimmen liegt, aber beispielsweise im eigenen Bundesland 45 Direktmandate gewonnen hat. Kein einziger Vertreter dieser Partei wird dann im Bundestag sein. „Auch hier wird die Stimme, die der Wähler direkt dem Kandidaten gibt, entwertet“, kritisiert Steffen Bilger. „Das sind schwerwiegende Gründe für eine verfassungsrechtliche Überprüfung. Sollte die Klage Erfolg haben, muss endlich eine Verständigung gelingen, für die auch wir als CDU/CSU kompromissbereit sind, um mit einem fairen neuen Wahlrecht einen zu großen Bundestag zu verhindern.“